Normales Thema Offizielle Tanzverbote in Bayern (Gelesen: 3032 mal)
MotoRapido
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Offizielle Tanzverbote in Bayern
27.10.2008 um 11:13:10
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Ja vorallem nervt es dass es keine feste einheitliche Regelung gibt.
Von dem Tanzverbot an Ostern wusste ich, aber dass des jetzt auch so an Allerheiligen gehandhabt wird war mit neu.
Dumm isses dann halt, wenn man wie wir die komplette Planung knicken muss und ja auch Ausgaben entstanden sind die nun nich aufgefangen werden können.

  
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Vogon Jelz
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Re: Offizielle Tanzverbote in Bayern
Antwort #1 - 29.10.2008 um 09:47:24
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Quote:
Ja vorallem nervt es dass es keine feste einheitliche Regelung gibt.


Die gibt es. Und das war auch schon so als ich noch im Luggi in Peißenberg aufgelegt hatte. In Bayern haben wir die meisten Verbotstage in ganz Deutschland
(Du musst Dich Einloggen oder Registrieren um Multimediadateien oder Links zu sehen).

Nur gab es auch früher schon Wirte, die das nicht gestört hat, weil sie wussten dass Nachbarn und Polizei nichts gesagt haben.  Zwinkernd
« Zuletzt geändert: 18.11.2008 um 12:35:42 von Vogon Jelz »  
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MotoRapido
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Re: Offizielle Tanzverbote in Bayern
Antwort #2 - 05.11.2008 um 10:38:54
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Naja gut, dann gibts diese einheitliche Regelung halt auf dem Papier, aber in der Umsetztung war da nix einheitlich. Dieses Jahr is des erste Jahr an dem die anderen stillen Tage auch betrachtet werden. Die Jahre davor war es höchstens an Karfreitag ein Thema.
An Allerheiligen is halt des Problem, dass es mit Helloween da einen hervoragenden Termin gibt, der aber von Party-Veranstalltern nicht genutzt werden kann.
Laut der TZ bezeichenen einige Wirte und Veranstalter diesen Termin als den Umsatzstärksten nach Sylverster.

Auch dieses jahr wären die Nachbarn nicht des Problem der Nachtbar! Sondern Pozilei und diverse Aufsichtsbehörden drohen dem Partyveranstalter mit teilweise sehr hohen Busgeldern. Ob bei uns auf dem Land auch der KVR des zuständige Amt ist, weiß ich leider nicht.
Aber in München waren se groß angelegt auf der Jagd.

  
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Vogon Jelz
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House - forever!

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Totensonntag in Berlin
Antwort #3 - 18.11.2008 um 12:45:41
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Zum Totensonntag, der in allen Bundesländern spätestens um 3-4 Uhr Morgens unter das Tanzverbot fällt gibt es in Berlin eine interessante Sonderregelung:

So schreibt die (Du musst Dich Einloggen oder Registrieren um Multimediadateien oder Links zu sehen). im Jahr 2000 Quote:
Tanzen ist am Totensonntag in geschlossenen Räumen jedoch möglich. Etwa in Diskotheken, die dies aber beim Landeseinwohneramt beantragen müssen. Krüger: "Wenn die Musik nicht nach draußen dringt und auf Außenwerbung verzichtet wird, genehmigen wir das." Noch vor einigen Jahren habe es ein generelles Tanzverbot gegeben. "Früher wurde auch im Radio und im Fernsehen von morgens bis abends nur Trauermusik gespielt. Diese Zeiten sind vorbei."

Aber auch hier nur nach vorherigem Antrag.

In Bayern und Nordrheinwestfalen gilt das Tanzverbot am Totensonntag ab 0:00 Uhr.
  
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yarno
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Re: Offizielle Tanzverbote in Bayern
Antwort #4 - 18.11.2008 um 15:15:42
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leider sind die ämter in by flexibel wie ein amboss!
frage ich mich warum es BÜRGERamt heißt. schließlich gibt es ja auch noch das wort "ermessensspielraum".
was spricht z.b. gegen einen erfahrungsaustausch zw. den ämtern? (sprachbarriere?) hehe!

dies betreffend habe ich noch folgendes gefunden:

Das Tanzverbot schränkt das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) ein, ohne dass dabei ein anderes Rechtsgut geschützt würde. Tanzveranstaltungen widersprechen Art. 140 des Grundgesetzes i.V.m. Art. 139 WRV, der staatlich anerkannte Feiertage als Tag der seelischen Erhebung schützt, in einer modernen Gesellschaft nicht. Da jeder Mensch nur selbst entscheiden kann, was seiner seelischen Erhebung dient, darf der Staat dies nicht kollektiv festlegen.
Außerdem wird die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) verletzt; Menschen anderer Weltanschauungen, die heute mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung ausmachen [3], werden gezwungen sich christlichen Bräuchen unterwerfen.

Regelungen, die Versammlungen, öffentliche Veranstaltungen und ähnliches an Sonn- und Feiertagen verbieten, widerstreben der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Länder. Kein Mensch darf dazu gezwungen werden, sich den Bräuchen anderer zu unterwerfen.

  
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